Herzlichen Dank für diese interessante Frage!
Wie bei allen Verhütungsmitteln, die auf den Markt sind, kann der Hersteller des Mittels nicht veantwortlich gemacht, weil der Anwender nicht nachweisen kann, dass er immer Alles richtig angewendet hat. Kennen sie ein Fall, dass der Pillen-, Spiralen-… oder Kondomhersteller für den Unterhalt des entstandenen Kindes aufkommen muss?
Sie müssten nachweisen, dass sie wirklich von ihm schwanger sind. Und selbst wenn ja, hätten sie sich vorher heimlich Spermien kryokonservieren lassen können, um eine künstliche Schwangerschaft auszulösen.
Keine Versicherung der Welt wird jemals soetwas versichern und keine Verhütungsmittel-Firma wird jemals die Alimentenzahlung für ein ungewolltes Kind übernehmen. Ausser die Versicherungsprämie ist höher als die Unterhaltskosten für ein Kind.
Das Bimek SLV ist mit seiner Sicherungsstift- und Abdichtungstechnik so zuverlässig, dass es nur durch absichtliche Manipulation geöffnet werden kann. Wenn sie das Ventil auch nur für eine “Nacht” öffnen ist die Sterilität sofort wieder für die nächsten 30 Tage passe. Die Sterilität des Mannes muss auch immer erst durch ein Spermiogramm getestet werden, bevor man sich darauf verlassen darf.
Einige Männer im Bimek SLV-Forum haben uns geschrieben, dass sie selbst den Sicherungsstift, den man zum Öffnen des Ventils drücken muss noch zu unsicher finden wenn die Frauen wissen wie es funktioniert. Sie befürchten trotz Ventil einen Samenraub wenn die Frau heimlich umschaltet. Für diese Männer, mit besonders wenig Vertrauen in ihre Partnerin, wird es wahrscheinlich eine supersichere Version des SLVs geben. Bei dem Model kann das Ventil nur durch einen erneuten kleinen chirurgischen Eingriff durch einen Arzt geöffnet werden. Das Schliessen geht aber auch bei dem Model weiterhin jederzeit und ohne chirurgischen Eingriff selbst von Hand.
Wir hoffen die Antwort ist zweckdienlich.
Bitte bleiben Sie interessiert.
Herzliche Grüsse
Clemens Bimek