Hallo. Danke der Nachfrage.
Steuerrechtlich ist das Konsortium eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR. Jeder Konsorte ist Gesellschafter.
Bei GbRs ist es so, dass Gewinne/Verluste an die Gesellschafter “ausgeschüttet” werden. Jeder muss sie dann selbst persönlich versteuern.
Bei dem Konsortium Pro Bimek wird es allerdings so sein, dass weder Gewinn noch Verlust gemacht wird. Das Kapital, das durch die Konsorten eingezahlt wird, geht ja direkt weiter für den Kauf der Anteile an der Bimek SLV AG in entsprechender Höhe.
Sollten durch die Bimek AG Auszahlungen stattfinden (zB Gewinnausschüttungen) oder wenn ein Konsorte seine Anteile an einen neuen Konsorten verkauft, sind das reine Durchlaufposten, weil das Geld ja komplett an die oder den Konsorten weiterfließt (abzgl. der 5% an den Konsortialführer).
Ansonsten gibt es keine Geschäftstätigkeit des Konsortiums, aus der Umsatz generiert wird.
Bedeutet:
– Das Konsortium wird dem Finanzamt pro forma eine Einnahme/Ausgabe-Rechnung vorlegen, die immer auf 0 rausläuft.
– Das Konsortium wird dem Finanzamt die Daten der Konsorten (Gesellschafter) mitteilen müssen. (Name, Anschrift)
– Auszahlungen des Konsortiums an die Konsorten müssen daher von den Konsorten selbst steuerrechtlich verrechnet werden. Dabei können vermutlich Kosten dieser Investitionstätigkeit (Auszahlungsprovision, Überweisungskosten, die ursprüngliche Kaufsumme selbst) geltend gemacht werden.
Wir müssen an dieser Stelle eines klarstelllen: Das ist hier kein Ratschlag im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, sondern eine Darstellung im journalistischen Sinne.
Schreiben Sie uns gerne an info@bimek.com, wir vereinbaren einen Telefontermin.